Für Eltern

Informationen von A - Z

A

Anmeldungen

Sie müssen Ihr Kind bis zum 15. November des Jahres anmelden, wenn es im folgenden Jahr schulpflichtig wird. Sie erhalten dafür etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt. Darin werden Sie gebeten, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Für die Anmeldung an unserer Schule wird dieses Schreiben und ggf. die Bildungsdokumentation der Kindertageseinrichtung benötigt. Denken Sie daran, auf besondere gesundheitliche Einschränkungen Ihres Kindes (z.B. Allergien) hinzuweisen. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass Ihr Kind aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann unsere Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt. Kriterien für die Auswahl sind zum Beispiel, ob Geschwisterkinder an der Schule sind oder wie weit der Weg zur Schule ist.

Arbeitsmittel

Sie haben über die Klassenlehrerin/Klassenlehrer eine Liste der notwendigen Arbeitsmittel für den Schulanfang erhalten. Viele dieser Materialien kann Ihr Kind während der gesamten Schulzeit verwenden; es lohnt sich, damit sorgsam umzugehen. Es ist sehr wichtig, dass auf allen Arbeitsmaterialien, auch auf den Stiften, der Name des Kindes angegeben ist. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Materialien immer vollständig verwendbar sind und ergänzen Sie diese gegebenenfalls.

Adressänderungen

Bitte teilen Sie Änderungen der Adresse oder Telefonnummer rechtzeitig der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder dem Sekretariat schriftlich mit. Eine Emailadresse muss ggf. auch aktualisiert werden.

B

Beratung

Bitte teilen Sie Änderungen der Adresse oder Telefonnummer rechtzeitig der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder dem Sekretariat schriftlich mit. Eine Emailadresse muss ggf. auch aktualisiert werden.

Beurlaubung von Schüler_Innen

Die Schulleitung entscheidet über eine Beurlaubung. Die Befreiungs- und
Beurlaubungsanträge sind von den Eltern frühzeitig schriftlich über die Klassenlehrerin/den
Klassenlehrer an die Schulleitung zu stellen. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Beurlaubung nur ausgesprochen
werden, wenn sie nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere
Urlaubstarife zu nutzen oder möglichem erhöhten Verkehrsaufkommen zu entgehen.

Betreuung

Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) können Kinder bis 16.00 Uhr in der Schule bleiben. Die Betreuung beinhaltet Mittagessen, Hausaufgabenbegleitung und diverse Kurse oder Angebote im sportlichen sowie kreativen Bereich. Bei Fragen zur Ganztagsbetreuung oder anderen Betreuungsmodellen wenden Sie sich bitte an die Leitung der OGS. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage.

Bücher

In NRW müssen die Eltern einen vom Gesetzgeber vorgegebenen Anteil zur Anschaffung der Schulbücher tragen. Der jeweilige Betrag wird Ihnen frühzeitig schriftlich mitgeteilt, damit Sie diesen überweisen können. Sie und Ihr Kind sind für einen schonenden Umgang mit den Büchern verantwortlich. Deshalb sind diese sofort nach Erhalt mit einem Umschlag zu versehen. Es darf auf keinen Fall hineingeschrieben werden und falls ein Buch stark beschädigt wird oder verloren geht, ist es von Ihnen zu ersetzen.

E

Einschulungszeitpunkt

Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Das bedeutet, dass der Geburtstag vor dem oder am 30. September entscheidend ist. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später im Jahr sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Jüngere Kinder, die in ihrer Lernentwicklung schon weit fortgeschritten sind, können vorzeitig eingeschult werden. Wenn Sie als Eltern Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, richten Sie zunächst einen formlosen Antrag an die Schulleitung der Grundschule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach eingehender Beratung mit Ihnen über die Aufnahme Ihres Kindes unter Berücksichtigung des schulärtzlichen Gutachtens. Kinder, die erst ein Jahr später eingeschult werden sollen, können nur bei erheblichen gesundheitlichen Gründen dies in Anspruch nehmen. Die Entscheidung über eine Rückstellung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grundlage eines schulärtzlichen Gutachtens. Dies wird bei der Schuleingangsuntersuchung erstellt.

Entschuldigungen

Die Eltern sind für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes verantwortlich. Sie müssen Ihr Kind Im Krankheitsfall am ersten Fehltag telefonisch oder per Teams im Sekretariat oder bei der Klassenlehrerin/ Klassenlehrer entschuldigen. Im Krankheitsfall oder bei Fehlen aus sonstigen Gründen ist eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer unbedingt erforderlich.

Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 SchulG).

Falls Ihr Kind mehrere Tage fehlt, treten Sie bitte mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in Verbindung und lassen sich von einer Klassenkameradin/einem Klassenkameraden wichtige Unterrichtsmaterialien mitbringen, damit Ihr Kind vom Unterrichtsstoff nicht allzu viel versäumt.

F

FEHLEN DER LEHRKRAFT

Fehlt eine Lehrkraft unvorhergesehen, wird umgehend über die bestehenden Rundruflisten
und E-Mailverteiler rechtzeitig informiert, wie der Schulvormittag verläuft. Sollten Eltern ihr
Kind schicken, auch wenn der Unterricht ausfällt, da sie keine Betreuungsmöglichkeiten
haben, so geht es mit in den Unterricht einer anderen Klasse. Ab dem 2. Tag gibt es einen Vertretungsplan, der während der Erkrankung der Lehrkraft an Stelle des Regelplanes tritt. Bitte fragen Sie Ihr Kind nach dem Vertretungsplan oder sonstigen wichtigen Mitteilungen. Achten Sie bitte darauf, dass der Schule stets eine aktuelle Telefonnummer sowie eine Notfallnummer (Großeltern, Verwandte etc.) vorliegen, falls kein Sorgeberechtigter erreichbar ist (s. ADRESSÄNDERUNGEN).

Ferientermine

Die genauen Ferientermine entnehmen Sie bitte den Elternbriefen und der Homepage.

Feueralarm

Wir sind verpflichtet, jährlich Übungen zum Brandschutz durchzuführen. Zunächst üben wir mit allen Kindern das richtige Verhalten im Brandfall bei einem angekündigten Alarm ein. Anschließend wenden wir das Ganze dann bei einem unangekündigten Alarm möglichst richtig an.

Fördervereine

Dank der Unterstützung unserer Fördervereine ist es möglich, Anschaffungen zu tätigen oder Veranstaltungen durchzuführen, die der Schuletat nicht zulässt. Es wäre schön, wenn die Zahl der Mitglieder wachsen würde. Unterstützen Sie uns! Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage.

FRÜHSTÜCKSPAUSE

Wir frühstücken in der Grundschule gemeinsam in der Klasse. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind täglich ein gesundes Frühstück mitnimmt (Süßigkeiten sind kein angemessenes Frühstück für einen langen Schultag). Die mitgebrachten Getränke sind in einer unzerbrechlichen und auslaufsicheren Verpackung (keine Glasflaschen!) aufzubewahren.

G

Geburtstage

Geburtstage der Kinder werden in Absprache mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer gefeiert.

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben unterstützen die individuelle Förderung und dienen dazu, dass im Unterricht Erarbeitete einzuüben und zu vertiefen. Dafür hat die Grundschule Bad Laasphe ein eigenes Hausaufgabenkonzept entwickelt, welches Sie hier einsehen können.

HITZEFREI, EXTREME WITTERUNGSVERHÄLTNISSE

In der Grundschule dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Zudem sind die besonderen örtlichen Gegebenheiten der Schule (OGS, Fahrplan der Schulbusse) zu berücksichtigen.

I

INFEKTIONSSCHUTZGESETZ

Das Infektionsschutzgesetz gibt vor, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn…
•…es an einer schweren Infektion erkrankt ist (z.B. Diphterie, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien).
•…es an einer Infektionskrankheit leidet, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen
(Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A).
•…es von Kopfläusen befallen und die Behandlung noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist.

K

KLASSENLEHRERIN / KLASSENLEHRER

Sie/er ist für Ihr Kind und für Sie die Bezugs- und Ansprechperson in der Schule. Sie/er erteilt den größten Teil des Unterrichts in der Klasse und ist zuständig für die kleinen und großen Sorgen der Kinder, führt die Klassengeschäfte, hält den Kontakt zu den Fachlehrkräften und informiert Sie über die Entwicklung Ihres Kindes. Sie/er kennt die Klassensituation am besten und kann Sie beraten, kennt weitere Unterstützungssysteme wie das Sozialteam und Beratungsstellen.

L

Leistungsbewertung

Über die Grundlagen der Leistungsbewertung, die sich an den verbindlichen Anforderungen
der Richtlinien und Lehrpläne orientieren, unterrichtet Sie die Klassenlehrerin/der
Klassenlehrer im Rahmen der Elternabende. Die Kinder werden allmählich auf die Beurteilungen ihrer Leistungen vorbereitet. In der Klasse 1 beginnt dies mit kurzen schriftlichen Übungen. In der Klasse 2 (ab dem 2. Schulhalbjahr) sowie in Klassen 3 und 4 werden nur in den Fächern Deutsch und Mathematik Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden. Im Fach Englisch werden Anzahl, Form und Inhalt der schriftlichen Arbeiten im Hinblick auf die geringere Wochenstundenzahl angepasst und nicht benotet. Ausführliche Informationen über das Leistungsverhalten Ihres Kindes können Sie in Einzelgesprächen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erhalten, mit der/dem Sie bitte diesbezüglich Termine absprechen.

P

pATEN

Die Kinder unserer dritten Klassen sind die Paten Ihrer Kinder, wenn sie bei uns eingeschult werden. Dieses System hat sich bewährt. Die „Großen“ begleiten Ihre Kinder, zeigen ihnen die Schule oder helfen bei Konflikten.

R

rADFAHRAUSBILDUNG

Abwechselnd zu Beginn oder gegen Ende des vierten Schuljahres findet die Radfahrausbildung statt. Sie wird durch die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen im Rahmen des Sachunterrichtes und dem zuständigen Verkehrspolizisten durchgeführt. Sie umfasst neben Grundkenntnissen über ein verkehrssicheres Fahrrad eine theoretische Prüfung und endet mit einer praktischen Fahrprüfung. Bei Bestehen wird ein Fahrrad-Führerschein ausgehändigt. Selbst ängstlichere Kinder wachsen bei diesen Lerneinheiten meist ein kleines und mitunter sogar ein großes Stück über sich hinaus.

RELIGIONSUNTERRICHT

Es wird nur Evangelischer Religionsunterricht erteilt, an dem katholische, muslimische und
konfessionslose Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Kinder, die von ihren Eltern vom Religionsunterricht schriftlich abgemeldet wurden, erhalten während der Zeit Arbeitsaufträge, die sie in anderen Räumlichkeiten unter Aufsicht erledigen.

S

SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

Da im Laufe der Grundschulzeit keine weitere schulärztliche Untersuchung stattfindet, sollten
Sie mit Ihrem Kind regelmäßig Ihren Kinderarzt aufsuchen, um mögliche, bisher nicht entdeckte Entwicklungsstörungen, Seh- bzw. Hörfehler oder Haltungsschäden feststellen und frühzeitig behandeln zu können.

SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG

Alle Kinder, die in die Schule kommen, nehmen an der Schuleingangsuntersuchung teil. Im Rahmen dieser Untersuchung wird festgestellt, ob Ihr Kind altersgemäß entwickelt ist und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen ausreichen, um die Anforderungen in der Grundschule erfüllen zu können.

SCHULHOF

Der Schulhof und alle Spielgeräte auf dem Schulhof dienen dem Spiel und der Entspannung der Schulkinder. Die Fläche des Schulhofs wird von dem Hausmeister sauber gehalten. Aller Abfall gehört in die aufgestellten Mülleimer!

SCHULWEG

Bitte begleiten Sie Ihr Kind so lange auf dem Schulweg, bis Sie den Eindruck haben, dass es ihn sicher kennt, sich an die Verkehrsregelung hält und Gefahrenstellen richtig einschätzen kann. Sie als Eltern sind Vorbild! Bedenken Sie bitte, dass sich die Schülerinnen und Schüler in der Gruppe der Klassenkameradinnen und Klassenkameraden manchmal ganz anders und spontaner verhalten, als wenn sie allein unterwegs sind. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber.

SCHWIMMUNTERRICHT

Im 4. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Schwimmunterricht. Ziel dieses Unterrichts ist es, dass möglichst alle Kinder das Schwimmen erlernen und ihre Schwimmleistungen verbessern. Schwimmunterricht ist Pflichtunterricht! Sie erleichtern Ihrem Kind die Teilnahme am Schwimmunterricht, wenn Sie mit Ihrem Kind schon vor Beginn des Schwimmunterrichts in der Schule von Zeit zu Zeit ein öffentliches Schwimmbad besuchen. Zudem bietet die DLRG Bad Laasphe nicht nur in den Schulferien vielfach „Schwimmkurse“ an.

SEKRETARIAT

Die Öffnungszeiten sowie die Telefonnummer des Sekretariats entnehmen Sie bitte der Homepage.

Spenden

Spendenbescheinigungen können von den Fördervereinen erstellt werden.

Sportunterricht

Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind eine Sporthose, ein T-Shirt und saubere
Hallenturnschuhe mit hellen Sohlen. Die Sportbeutel verbleiben in der Schule und werden
regelmäßig mit nach Hause genommen, damit die Sportsachen gewaschen werden können.
Schmuck (Ohrringe, Ketten, Uhren) sollte vor dem Sportunterricht abgenommen werden.

Sportfest- Bundesjugendspiele

Traditionsgemäß findet einmal im Jahr im Wabachpark in Bad Laasphe für unsere
Schülerinnen und Schüler ein Leichtathletik-Wettkampf statt, bei dem die Kinder ihre
Leistungen messen und eine Urkunde erhalten. Wir freuen uns über die Mitarbeit der Eltern.

Sprechstunden der Lehrkräfte

Falls Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes persönlich sprechen möchten,
vereinbaren Sie doch einen Termin, um in Ruhe und ohne Zeitdruck reden zu können.

Stundenplan

Ihren Stundenplan erhalten die Kinder zu Beginn eines Schuljahres, in der Regel am ersten Schultag. Inzwischen ist es fast üblich, dass sich der Stundenplan im Laufe eines Schuljahres ändert, weil es leider immer wieder Personalwechsel gibt. Wir versuchen – auch im eigenen Interesse – diese Stundenplan-Änderungen so selten wie möglich vorzunehmen und geben Sie über Ihr Kind (gelbe Postmappe) bekannt.

T

Telefonkette

Für Klassenmitteilungen, z.B. völlig unvorhergesehene Stundenplan-Änderungen durch Krankheit etc., führen alle Klassen eine Telefonkette, bei der sich wie im Schneeballsystem Eltern in kürzester Zeit gegenseitig informieren können.

U

Unfälle

Jeder Schülerin/jeder Schüler ist auf dem direkten Weg zur zuständigen Schule sowie auf
dem direkten Nachhauseweg versichert. Unfälle während des Schulvormittags, bei
schulischen Veranstaltungen oder auf Klassenfahrten sind ebenfalls versichert. Sollte Ihr Kind
einen Unfall haben, ist eine Unfallmeldung notwendig. Setzen Sie sich deshalb umgehend mit
der Schulleitung oder der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in Verbindung.

Unterrichtsausfall

Unterrichtsausfälle z. B. durch Fortbildungsmaßnahmen der Lehrkräfte werden Ihnen
möglichst frühzeitig schriftlich (Zettel, Hausaufgabenheft) mitgeteilt. Kontrollieren Sie bitte vor allem in den ersten Klassen täglich die gelbe Postmappe oder das Hausaufgabenheft!

Unterrichtszeiten

Bad Laasphe

1.Stunde: 07:55 – 08:40 Uhr
2. Stunde: 08:40 – 09:35 Uhr (inkl. 10 Min. Frühstückpause)
> Pause von 09:35 bis 09:55 Uhr
3. Stunde: 09:55 – 10:40 Uhr
4. Stunde: 10:40 – 11:25 Uhr
> Pause von 11:25 – 11:45 Uhr
5. Stunde: 11:45 – 12:30 Uhr
6. Stunde: 12:30 – 13:15 Uhr

Niederlaasphe

1.Stunde: 08:00 – 08:45 Uhr
2. Stunde: 08:45 – 09:40 Uhr (inkl. 10 Min. Frühstückszeit)
> Pause von 09:40 bis 10:00 Uhr
3. Stunde: 10:00 – 10:45 Uhr
4. Stunde: 10:45 – 11:30 Uhr
> Pause von 11:30 – 11:45 Uhr
5. Stunde: 11:45 – 12:30 Uhr

Ab 7:40 Uhr befindet sich eine Aufsicht auf dem Schulhof oder bei schlechtem Wetter im
Gebäude. Auch dann, wenn der Unterricht später beginnt, sollten die Schülerinnen und
Schüler nicht eher als 10 Minuten vor Anfang des Unterrichts in der Schule sein, um andere Kinder, die bereits Unterricht haben, nicht zu stören. Bei Regen halten sich die Kinder im Klassenraum auf. Jacken, Mäntel, Anoraks und Sportbeutel hängen sie vor ihrem Klassenraum an die Kleiderhaken.

V

Vera - Vergleichsarbeiten

Für die dritten Klassen findet meistens Anfang Mai die bundesweit zeitgleich einheitlichen Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik statt, über deren Ergebnisse Sie und die Schulkonferenz informiert werden.

Versicherungsschutz

Kinder sind auf Schul- und Unterrichtswegen durch die Landesunfallkasse NRW (UK NRW) versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder den Schulweg als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Schulbussen zurücklegen. Die Verantwortlichkeit der Aufsicht auf Schulwegen obliegt dennoch den Eltern. Die Aufsicht auf dem Schulgelände liegt in der Verantwortung der Schule. Wege im öffentlichen Verkehrsraum, die im Rahmen von Schulveranstaltungen (z. B. Unterrichtsgänge, Kirchgänge, Radfahrprüfungen) zurückgelegt werden, sind ebenfalls durch die UK NRW versichert.